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   BVerwG, 07.05.1975 - V CB 78.72   

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https://dejure.org/1975,2674
BVerwG, 07.05.1975 - V CB 78.72 (https://dejure.org/1975,2674)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1975 - V CB 78.72 (https://dejure.org/1975,2674)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1975 - V CB 78.72 (https://dejure.org/1975,2674)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Hinblick auf ihre Klärungsbedürftigkeit - Fehlende grundsätzliche Bedeutung einer fehlerhaften Ausübung des Planungsermessens im Flurbereinigungverfahren - Verhältnis von Flurbereinigung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1975 - V CB 78.72
    Ihr Vorbringen, das Flurbereinigungsgericht sei auf die von ihnen näher bezeichneten sachlich-rechtlichen Einwendungen sowie auf ihren tatsächlichen Vortrag nicht oder nur unzureichend eingegangen, enthält nicht die Darlegung eines Verfahrensmangels der in § 133 Nr. 5 VwGO bezeichneten Art. Ein Verstoß im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn eine Begründung überhaupt unterblieben oder unvollständig oder verworren ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1975 - V CB 78.72
    Das Verhältnis von Flurbereinigung und Enteignung ist im übrigen höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwGE 8, 95 ff. und Beschluß vom 20. März 1975 - BVerwG V B 74.72 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72

    Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1975 - V CB 78.72
    Das Verhältnis von Flurbereinigung und Enteignung ist im übrigen höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwGE 8, 95 ff. und Beschluß vom 20. März 1975 - BVerwG V B 74.72 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.1961 - I B 46.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1975 - V CB 78.72
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang einen Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend machen wollen, weil das Flurbereinigungsgericht ihren Antrag auf Gewährung von Einsicht in die Verwaltungsakten des Hessischen Amtes für Landeskultur abgelehnt habe, ist nicht ersichtlich, daß die angefochtene Entscheidung auf dem angeblichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. dazu Beschluß vom 4. Juli 1961 - BVerwG I B 46.61 -).
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